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  • Gib-nie-auf! Nie ! Wehr Dich, dann ändert sich was!

Story Nr. 1 Fahrtkosten

Story Nummer 1

Eine Krankenkasse, die auf ihrer Internetseite damit wirbt, zum 17. Mal die Auszeichnung „Deutschlands beste Krankenkasse“ erhalten zu haben, behandelt mich, ihr treues Mitglied, wie den letzten Dreck. 

Nein, das ist nicht das richtige Wort. Nur fällt mir ehrlich nichts besseres dazu ein.

Ende März 2023 hat sich meine Krankheit dermaßen verschlechtert, dass ich wieder notfallmäßig im Christophsbad in Göppingen vorstellig wurde. Diagnose: drohende myasthenische Krise. Nach der Untersuchung durch Herrn Dr. Rau an einem Freitag wurde für die darauffolgende Woche Montag der Start einer 5 tägigen ambulanten Therapie in der Tagesklinik des Christophsbades angeordnet.

Therapiebeginn war jeweils 8 Uhr morgens, Ende gegen 16 Uhr. Also 8 Stunden Vollgas, jeden der 5 aufeinanderfolgenden Tage. Alleine mit dem eigenen Auto zur Therapie zu fahren war nicht, dafür war mein Zustand viel zu schlecht. Also Taxi.

Am zweiten Tag der Therapie bei der Krankenkasse angerufen und die Übernahme der Kosten für die Taxifahrten thematisiert. Zuerst vom freundlichen Mitarbeiter am Fronttelefon abgelehnt. Ich könne ja mit öffentlichen Verkehrsmitteln dorthin gelangen. Also solange gestritten, bis ich an die nächste Dame in der „Fachabteilung“ weitergereicht wurde. Nach langem hin und her und anfänglicher ebenfalls hartnäckigen Ablehnung dann doch die Zusage, die Kosten zu übernehmen.

Alles gut, dachte ich.

Therapie durchgeführt, morgens vom Taxi an der Haustür abgeholt, abends wieder nach Hause gebracht.

Drohende myasthenische Krise heißt übrigens: Es droht die Gefahr, dass die Kraft zur Aufrechterhaltung der Atemfunktion nicht ausreicht. Konsequenz daraus: Patient tot.

Keine wirklich prickelnde Vorstellung. Zumindest nicht für mich. Ich finde nämlich das Leben schön. Trotz dieser manchmal etwas unangenehmen Krankheit.

Am Ende der Therapie habe ich dann den unterschriebenen „Taxischein“ beim Taxiunternehmen abgegeben und war der Meinung, damit wäre alles erledigt. Leider nicht. Seit nunmehr mehr als 7 Wochen, versuche ich für das Taxiunternehmen eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse zu bekommen.

Wohlgemerkt, ich habe eine mündliche Zusage, die in der EDV der Krankenkasse als solche auch hinterlegt ist.

Ich habe alle notwendigen Unterlagen extrem zeitnah eingereicht, weil ich grundsätzlich alle Oiginalschriftstücke immer einscanne. Die Übermittlung der Schriftstücke erfolgt digital über das Onlineportal der Krankenkasse. Die Übermittlungen wurden immer jeweils auch bestätigt.

Jedes Mal kam aber auch als Antwort mit einem nicht unterschriebenen Formular, ohne Nennung einer Kontaktperson, die Aufforderung zurück, weitere Unterlagen einzureichen.

Welche Unterlagen zusätzlich benötigt werden, wurde allerdings nicht gesagt. Also habe ich Widerspruch eingelegt. Das Wort Widerspruch scheint eine aufschreckende Wirkung zu haben.

Daraufhin erhielt ich ein Antwortschreiben, mit Nennung einer Kontaktperson, mit Unterschrift.


Originaler Wortlaut:

Ihr Widerspruch – Fahrtkosten

 

Guten Tag Herr Stribel,

die medizinische Voraussetzung für eine Kostenbeteiligung können wir nur zusammen mit dem medizinischen Dienst (MD) beurteilen. Deshalb haben wir Ihre Unterlagen an den zuständigen MD weitergeleitet.

Wir melden uns so schnell wie möglich wieder bei Ihnen.

Freundliche Grüße

Namen der Mitarbeiterin


Dieses Schreiben erhielt ich mit Datum 05.05.2023, letzte Taxifahrt war am 31.03.2023, heute ist der 23.05.2023. Seit dem 05.05.2023 nur…..Schweigen im Walde.

Woher das Taxiunternehmen das Geld bekommen soll scheint der Krankenkasse vollkommen egal zu sein.

Nochmal, ich habe eigentlich eine bestätigte Zusage. Ist in der EDV der Kasse so vermerkt.


Update: 01.06.2023

Bis heute keine Regung der Krankenkasse. Ich habe mich heute der Hilfe eines Rechtsanwaltes versichert. Habe heute nochmal an die TK Krankenkasse geschrieben. Vielleicht lässt sich die Angelegenheit ja doch noch ohne Rechtsstreit vor dem Sozialgericht regeln.


Update: 06.06.2023

erneute Ablehnung meines Antrages durch die TK Krankenkasse mit folgendem Wortlaut


Vielen Dank für lhr Schreiben vom 5. Juni 2023.


Leider können wir weiterhin die Kosten für ihre ambulanten Fahrten von 27. bis 31. März 2023

nicht übernehmen.

 

Wir dürfen nur in seltenen Fällen Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen erstatten. Diese

Ausnahmen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA — das oberste Beschlussgremium

der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen) in den

Krankentransport-Richtlinien festgelegt. Dazu gehören Fahrten zur Dialyse und zur onkologi-

schen Chemo- oder Strahlentherapie.

 

lm Einzelfall können wir auch Kosten für andere Fahrten mit hoher Behandiungs-Frequenz

übernehmen, wenn sie (über einen längeren Zeitraum erforderlich sind). Gleiches gilt, wenn Sie

den Pflegegrad 3, 4 oder 5 haben und bei der Einstufung in den Pflegegrad 3 wegen dauerhaf-

ter Beeinträchtigung lhrer Mobilität eine Beförderung brauchen.

 

Eine Kostenübernahme ist auch möglich, wenn Sie einen Schwerbehinderten-Ausweis mit dem

Vermerk “aG", "Bl" oder "H" besitzen. Ist das nicht der Fall, aber Sie sind genauso in der Mobili-

tät eingeschränkt? Dann können wir ebenfalls Fahrkosten zur ärztlichen ambulanten Behand-

lung übernehmen.

 

Wir haben über den Medizinischen Dienst (MD) geprüft, ob bei Ihnen die genannten Vorausset-

zungen vorliegen. In seiner Stellungnahme hat uns der MD mitgeteilt, dass eine erhebliche Mo-

bilitätseinschränkung aus den vorliegenden Unterlagen nicht hervorgeht.

 

Sollte bei Ihnen ein erhebliche Mobilitätseinschränkung vorliegen, reichen Sie uns bitte ärztIi-

che Unterlagen dazu ein. Alternativ Ihren Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden

Merkzeichen.

 

Techniker Krankenkasse, 20905 Hamburg, ambulant@lk.de

Telefonservice: Mo.- Do. 8 -18 Uhr, Fr. 8 - 16 Uhr | tk.de

Vorstand: Dr, Jens Baas (Vorsitzender), Thomas Ballast (stellv. Vorsitzender),

Karen Walkenhorst

Vorsitzende des Verwaltungsrats: Dominik Kruchen, Dieter F. Märtens


Schreiben an meinen Rechtsanwalt:


anbei das erneute Ablehnungsschreiben. An perfider Ignoranz nicht zu überbieten.

 

Ich habe Widerspruch gegen meine Einstufung in Pflegegrad 2 sowohl bei der TK als auch

beim MD (Medizinischen Dienst) eingelegt. Dies scheint einfach unter den Tisch gekehrt

zu werden. Sowohl vom MD wie von der TK.

 

Den beantragten Schwerbehindertenausweis kann ich wegen „schildkrötenartiger“ Langsamkeit

des LRA Esslingen nicht vorweisen. Dies habe ich der TK aber auch bereits geschrieben.

 

Der MD scheint ebenfalls nur aus Dilettanten und Analphabeten zu bestehen. Wenn diese Kreaturen

Menschen im dazugehörigen Arztbrief den Ausdruck „drohende myasthenische Krise“ nicht deuten

können, mit den für mich drohenden dahinterstehenden Konsequenzen, bleibt mir nur die heruntergefallene

Kinnlade.

 

Wenn ich mich dann im Spiegel betrachte, sehe ich einen fassungslosen, an der Menschheit zweifelnden

Herwart, der sich einzig und alleine daran festhält, was ihm die 7 druidischen Regeln mit auf den Weg geben.   


Update 30.06.2023


D  A  N  K  E  !


Danke Herrn Dr. Rau vom Christophsbad Göppingen. Sein Brief an die TK  hat sicherlich maßgeblich dazu beigetragen, die Kasse dazu zu bewegen, die Fahrtkosten jetzt doch zu übernehmen.

Danke an meinen Rechtsanwalt und Freund Philipp Beck. Sein Schreiben an die TK hat sicherlich auch maßgeblich dazu beigetragen, die Kasse zu bewegen, die Fahrtkosten jetzt doch zu übernehmen.


Erlaubt sei mir an dieser Stelle noch die Frage, warum sich die Krankenkasse mit Händen und Füßen wehrt, im Vorfeld bereits zugesagte Leistungen zu erfüllen. Sie nimmt bewußt Ärger mit dem Versicherten sowie unnötige Kosten im eigenen Hause in Kauf, anstatt sich an gemachte Versprechen zu halten.

Auf meinen Widerspruch hin gegen die Ablehnung der Fahrtkostenübernahme ließ sie durch den MD (medizinischen Dienst) ein Gutachten erstellen. Dieses Gutachten bestand darin, dass der erstellende Mediziner die der Krankenkasse vorliegenden Arztbriefe abschrieb und letztendlich zum Schluss kam, dass es wünschenswert und statthaft wäre, die Kosten zu übernehmen.

In diesem Zusammenhang wäre es interessant zu erfahren, um wie viel teurer das Gutachten des MD ist im Gegensatz zu den nun zu erbringenden Leistungen an Fahrtkostenersatz.