• Gib-nie-auf! Nie ! Wehr Dich, dann ändert sich was!

Story Nr. 3 Schwerbehindertenausweis

auch diese Geschichte lässt mich ziemlich sprach- und fassungslos zurück.


Nachdem ich seit Januar 2023 die untrügliche Diagnose Myasthenie Gravis hatte, habe ich unmittelbar nach meinem ersten Krankenhausaufenthalt den Antrag auf Erteilung eines Schwerbehindertenausweises gestellt. Unterschrieben und abgesandt habe ich diesen Antrag mit Datum 01.03.2023

Am 16.03.2023 habe ich auf dem Landratsamt nachgefragt, ob meine Unterlagen eingegangen wären.

Freundliche Auskunft der freundlichen Dame im zuständigen „Amt“: die Hauspost wäre momentan, weil die Behörde im Umbau wäre, etwas langsamer wie sonst.

Ob ich Kopien meiner Unterlagen gemacht hätte? Wenn ja, könnte ich diese per Mail schicken, sie würde dann schon mal eine Akte anlegen, dann könnte man nach Eintreffen der Originale sofort loslegen. Ohne dass man die Unterlagen dann zuerst noch einscannen müsste. Schien mir ein guter Plan.

Habe dann mit Datum vom 23.03.2023 das unten angehängte Schreiben des Landratsamtes erhalten.

Man beachte, dass meine von mir am 01.03.2023 abgesandte Post angeblich erst am 15.03.2023 eingetroffen wäre. Weiter beachtenswert finde ich die Aussage, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit aktuell

16 Wochen

betragen würde und dass man in dieser Zeit doch bitte Abstand von Rückfragen nehmen soll. 



Ich habe das so interpretiert, dass man ja bitte keinen Stress erzeugen soll, weil die Damen und Herren vom Amt sonst wegen Überarbeitung/Übermüdung womöglich noch eine Krankmeldung beibringen. 

Also habe ich diesen Brief gelesen und mich etwas aufgeregt. Ich habe mich gefragt, ob den Damen und Herren vom Amt eigentlich klar ist, warum man solch einen Ausweis beantragt.

Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, Behörden usw. Der Nachweis ermöglicht es Ihnen, so genannte Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.

Interessant auch: Auf einer Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus dem Jahr 2023

https://www.einfach-teilhaben.de    

habe ich dann noch Folgendes gefunden:

Das zuständige Versorgungsamt entscheidet innerhalb von drei bis sieben Wochen über Ihren Antrag. Erhalten Sie einen positiven Bescheid, bekommen Sie den Ausweis in Form einer Scheckkarte ausgehändigt.


es tut sich.........................nix!

irgendwann sind dann auch diese 16 Wochen rum. Es tut sich immer noch nix. 

Also versuche ich es mal mit einer e-mail an den Landrat des Kreises Esslingen   -->  folgender Inhalt:




Antwort aus dem Vorzimmer des Landrates


als sich 2 Wochen später erneut noch nichts bewegt hatte, habe ich Frau Hornung angerufen.

Ich hab Ihr die ganze Geschichte als Gedankenstütze nochmal zugesandt.



meine Geduld wird wiederum auf die Probe gestellt, ich bin mittlerweile etwas "sauer"

deswegen schon 2 Tage später folgende e-mail:



das in der oben aufgeführten mail enthaltene Anschreiben an den Landrat hatte folgenden Inhalt:


Nürtingen, den 26.06.2023 

Landratsamt Esslingen 

73726 Esslingen am Neckar 

Landrat Herrn Heinz Eininger 

-persönlich - 

 

Sehr geehrter Herr Einiger, 

 

ich wende mich persönlich an Sie, weil ich Sie auf einen, meiner Meinung nach, untragbaren Missstand hinweisen möchte. 


Dabei handelt es sich um die Bearbeitungsdauer bei den Anträgen auf die Erteilung eines Schwerbehinderten Ausweises. 


Zu meiner persönlichen Geschichte: Seit Ende Oktober 2022 bin ich an der „seltenen Krankheit“ Myastenia Gravis erkrankt. Diese Krankheit bedingt eine ziemlich heftige Vollbremsung im Leben eines Menschen. Insbesonders, wenn sie in der bei mir auftretenden Form vorkommt. Antrag auf Einstufung in der Pflegeversicherung, Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis und Beantragung von Berufsunfähigkeitsrente waren die ersten Dinge, die ich anging, als ich nach einem 12 tägigen Krankenhausaufenthalt wegen drohender myastenischer Krise wieder nach Hause entlassen wurde. 


Am 01.03.2023 habe ich diesen Antrag unterschrieben und losgeschickt. Am 16.03.2023 habe ich vorsichtig nachgefragt, ob meine Unterlagen bereits eingegangen wären. Dies wurde von der zuständigen Sachbearbeiterin überprüft und verneint. Dies alles sehr freundlich und zuvorkommend. 

Weil ich darüber schon relativ sprachlos war, habe ich nachgefragt. Ich wollte wissen, ob sie mir sagen könnte, wie lange die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines solchen Antrages wäre. Sie meinte, dass ich mit 4-5 Monaten zu rechnen hätte. Ich war ziemlich sprachlos, aber die Umstände hinderten mich daran, mich schon damals intensiver um die Sache zu kümmern. 


Mit Datum vom 23.03.2023 erhielt ich nun aus Ihrem Hause den im Anhang beigefügten Brief. 


16 Wochen Mindestdauer für die Bearbeitung werden darin genannt. Ebenfalls darauf hingewiesen wird, dass man in dieser Zeit doch bitte von telefonischen Nachfragen Abstand nehmen soll. 

Bitte seien Sie mir nicht böse, aber so etwas erzeugt bei mir größten Unmut. Kann sich der oder die zuständige Person in Ihrem Hause vorstellen, was so eine Ansage beim Betroffenen auslöst? Können Sie sich vorstellen, was es für einen Menschen heißt, einen Antrag auf die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises zu stellen? So etwas tut man nicht, weil es einem langweilig ist.

So etwas tut man, weil man erkannt hat und sich selber eingestehen muss, dass manche Dinge im Leben, die für uns alle normalerweise selbstverständlich sind, plötzlich nicht mehr gehen. 

Weil das Leben ja aber nicht einfach ist, kommt die nächste gesundheitliche Komplikation schon wieder um die Ecke. Also verschwindet die ganze Angelegenheit wieder in der Schublade der unerledigten Dinge. 


Plötzlich findet man sich im Krankenhaus wieder. Und was tut man dort? Man redet mit anderen Patienten. Man tauscht sich aus, unter Anderem auch über so Dinge wie die Dauer bis zur Ausstellung des Schwerbehindertenausweises. Und bekommt ganz erstaunliche Dinge gesagt. 


Im Rems-Murr Kreis scheint dies, bei Vorlage aller geforderten Unterlagen, vollkommen problemlos innerhalb einer Frist von 4 Wochen möglich zu sein. Im Gegenzug frage ich mich jetzt, wieso dies dann im Kreis Esslingen nicht möglich sein soll. Sie dürfen versichert sein, ich habe alle erforderlichen Unterlagen meinem Antrag bereits beigefügt. Neue Unterlagen reiche ich immer schnellstmöglich per e-mail nach. Ich habe ja Gottseidank jetzt wenigstens ein Aktenzeichen. 


Gestern hatte ich dann wieder eines der tollen Ergebnisse dieses unhaltbaren Zustandes zu spüren bekommen. Weil man ja, soweit möglich, noch ein selbstbestimmtes Leben führen möchte, versucht man, die Dinge des täglichen Lebens selbst zu erledigen. Also gehe ich noch selbst auf den Wochenmarkt um Einzukaufen. Weil ein Parken auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen (Behindertenparkplatz) aber nicht möglich ist, weil die Bearbeitung ja noch dauert, stellt man sich irgendwo anders hin, hoffend dass niemand einen Strafzettel ausstellt.


Manchmal hat man Glück, manchmal eben nicht. Gestern hatte ich kein Glück. Bitte verstehen Sie, dass dann schon immer mal wieder ein klein wenig Verbitterung aufkommt. 


Ich möchte Sie bitten, sich dieser Sache mal persönlich anzunehmen. Für ein besseres Verständnis der Krankheit dürfen Sie gerne auch einmal meine Internetseite www.gib-nie-auf.de besuchen. 

 

Zum besseren Verständnis habe ich einige Unterlagen als Kopie angehängt. 

 

Freundliche Grüße aus Nürtingen 

Herwart Stribel



dann ging´s wirklich Schlag auf Schlag ..................unfassbar.

Bereits am 10.07.2023 wurde der Bescheid ausgestellt. Schlanke 18 Wochen nach Antragsstellung. Chapeau!



zusätzliches Schreiben, 2 Tage nach obigem Bescheid



Bescheid angekommen, wie im Kreis Esslingen üblich meistens, wenn der / die Sachbearbeiter(in) die Krankheit nicht kennt

--> GdB max. 70 % bei Erstbescheid



Vier Tage später habe ich Widerspruch eingelegt. Per Einschreiben mit Rückschein (wichtig)

dann: warten

keine Nachricht über den Eingang des Widerspruchs.

am 16.08.2023 waren 4 Wochen vergangen, ohne Nachricht, also habe ich versucht, Informationen zu erhalten. Ich habe versucht, Frau Kiewel anzurufen. Hat nicht geklappt. Telefon hat zwar Freizeichen wiedergegeben, aber es ging niemand ran. Wo kämen wir denn auch hin, wenn jeder Hans oder Franz einfach bei einem Referatsleiter oder einer Referatsleiterin anrufen könnte. Undenkbar.

Also Plan B

Ich habe das Vorzimmer von Frau Kiewel angerufen. Hatte eine sehr nette Dame am Telefon. Ihr habe ich mein Anliegen geschildert. Sie sagte mir, Frau Kiewel würde gerade telefonieren. Aber sie versicherte mir auch, sie würde mein Anliegen Frau Kiewel vorbringen und Frau Kiewel würde mich zurückrufen. Guter Dinge stellte ich mich auf ein längeres Warten ein. Schon ca. 15 min. später klingelte mein Telefon.

Leider nicht Frau Kiewel, aber die nette Dame vom Vorzimmer. Frau Kiewel hätte nach Ihrem Telefonat unmittelbar zu einem Termin gemusst. Heute Nachmittag wäre sie auch die ganze Zeit auf Termin. Und morgen würde sie in Urlaub gehen. (der Hammer, ich war fast sprachlos). Auf meine Frage, was wir nun tun könnten, bekam ich von der netten Vozimmerdame die Auskunft, sie würde sich mit der zuständigen Sachbearbeiterin kurzschließen, diese würde mich dann zurückrufen.


Bereits 5 Minuten später meldete sich Frau Schuster. Sie outete sich als die zuständige Sachbearbeiterin meines Widerspruchs. Sie hätte die Unterlagen erhalten, es wäre Ihr aber nicht ausreichend, sie wollte noch das Gutachten des Medizinischen Dienstes und eine schriftliche Stellungnahme entweder meines Hausarztes oder meines Neurologen. Anzumerken ist hierbei aber noch, dass ich bereits Unterlagen der Krankenkasse über die Erhöhung meines Pflegegrades und eine Ausführung meines Neurologen zur Gehbehinderung meinem Widerspruch beigelegt hatte.

Ich begann dann am Telefon einen kleinen Disput mit der Dame. Sie sagte mir, sie hätte ihre Richtlinien. Ich entgegnete, es gäbe Gesetze. Mein Einwand, dass Gesetze über Richtlinien stehen, ließ sie nicht gelten. Würde sie auch nicht besonders interessieren, sie hätte ja ihre Richtlinien.

Sie hat dies in der mail, die sie mir später, am selben Tag noch geschrieben hat, aber relativiert. Immerhin

wird fortgesetzt 06.09.2023

So, heute ist mittlerweile der 18.09.2023

viele Dinge sind passiert in der Zwischenzeit

ich habe Frau Schuster mittlerweile 2 lange Nachrichten geschrieben. Habe ihr geschrieben, dass ich es als sehr befremdlich empfinde, dass sie mich quasi der Lüge bezichtigt. Interessiert diese Dame aber nicht die Bohne. Habe mittlerweile Herrn Einiger, dem Landrat, nochmal eine Nachricht zukommen lassen. Dies führte dazu, dass Herr Eininger wohl die Referatsleiterin Frau Lobb gebeten hat, mich anzurufen. Frau Lobb sagte mir, dass sie noch auf das Schreiben meines Hausarztes warten würden. Meine Rückfrage beim Hausarzt ergab, dass dieser die Anfrage des Landratsamtes bereits eine Woche zuvor zurückgeschickt hatte. Also ganz klare Sache: Einer schiebt´s auf den Anderen, warum es nicht klappt. Klassische Guerilla Technik um den Feind auszuhungern.

Am Dienstag 12.09.2023 hatte ich ein persönliches Gespräch mit Landrat Herrn Eininger. Ich schilderte ihm den Vorfall, wie ich hoffe, knapp und emotionsarm. Er berief sich auf starken Personalmangel und meinte. es wäre manchmal schon unverschämt, mit welchen Forderungen manche Antragsteller an "seine" Behörde herantreten würden. Er sprach von Gefälligkeitsgutachten, welches Ärzte ausstellen würden. Alles Dinge, die ich für meine Person ausschließen kann. Das von mir vorgelegte Gutachten ist eigentlich kein Gutachten, sondern ein Arztbrief, wie ihn mein behandelnder Arzt Dr. Rau vom Christophsbad an seine mitbehandelnden Kollegen schreibt, um meinen aktuellen Gesundheitszustand zu beschreiben. Wer darin eine potentielle Gefälligkeitsaussage sehen kann, muss schon extrem misstrauisch sein.

Weil dem aber so ist, fordert die Sachbearbeiterin meines Falles, Frau Schuster, eine zusätzliche Beurteilung meiner Gehfähigkeit von meinem Hausarzt. Sie wird hier aber erst 4 Wochen nach meinem Einspruch tätig. Und auch erst, als ich 4 Wochen nach Einreichung meines Widerspruchs nachfrage, wie denn der aktuelle Sachstand wäre. 

Wo kämen wir denn auch hin, wenn ein Widerspruch zeitnah beantwortet werden würde. Besitzt da draußen doch jemand die Frechheit und wehrt sich gegen eine amtliche Entscheidung. Unverschämt!

Ist aber wohl genau das Schema, mit dem beim Landratsamt Esslingen solche Fälle behandelt und angegangen werden. Blöd ist einfach, dass man, wenn man in solch einer Situation ist wie ich und darüber redet, an jeder Ecke auf jemanden trifft, dem es genauso erging bzw. ergeht.

Erschreckend für mich ist dabei dann wiederum die Tatsache, wenn ich feststelle, wie viele resigniert haben, weil sie den Eindruck gewonnen haben, hier gegen einen übermächtigen Gegner zu kämpfen, der alle Trümpfe in der Hand hält.

Ich kann nur jedem da draußen zurufen: Lasst es Euch nicht gefallen, wehrt Euch. Wenn es sein muss, nehmt Euch einen Rechtsanwalt. Ich habe das Glück, dass ich einen Rechtsschutz habe, der die Anwaltskosten in einem Sozialgerichtsverfahren übernimmt. Das Verfahren selbst ist immer kostenfrei.

Wenn ihr Recht habt, kämpft darum. Und ob es einem Scheiße geht, und warum es einem Scheiße geht, weiß kein Sachbearbeiter bzw. keine Sachbearbeierin auf dem Landratsamt. Das weiß Euer behandelnder Arzt. Dessen Aussage dann aber als zumindest "anzuzweifelnd" einzustufen. ist eine Frechheit.

 18.09.2023    wird fortgesetzt

​Heute ist der 20.09.2023

​Ich habe hier einfach in chronologischer Reihenfolge den Mailverkehr der letzten Tage angehängt. Jetzt wird´s gerade richtig spannend







nur zur Erinnerung --> ich habe meinen Antrag am 01.03.2023 losgeschickt.

dies ist jetzt ein 1/2 Jahr und 3 Wochen her, also 29 Wochen. Immer noch kein

Bescheid ohne Widerspruch meinerseits.


 20.09.2023    wird fortgesetzt


Samstag 23.09.2023

es geschehen noch Zeichen und Wunder...........

ein dicker Brief  liegt am Samstag 23.09.2023 im Briefkasten

meinem Widerspruch wurde zu 5/6 stattgegeben, deshalb nur ein Teil-Abhilfebeleg

eigentlich zum Kotzen (sorry für diese Ausdrucksweise).


Hierzu noch folgende Story:  Ich habe heute mit einer Dame (Referatsleiterin) von der Stadtverwaltung Nürtingen gesprochen.

Sie erzählte mir, dass Sie für Ihre Mutter das hier beschriebene Procedere ebenfalls durchgezogen hat. Mit ebenfalls nur einem

Teil-Abhilfebeleg als Ergebnis. Wie armselig. Die (von der zuständigen Stelle beim Landratsamt) wissen doch genau, dass das 

Meiste vom Antragsteller erreicht wurde, und dass sich kein normaler, rational denkender Mensch nochmal die ganze Geschichte

ans Bein bindet, um das fehlende 1/6 auch noch zu bekommen.


26.09.2023   wird fortgesetzt