• Gib-nie-auf! Nie ! Wehr Dich, dann ändert sich was!

Teilnahme am Arbeitsprozess, Pflegegrad, Schwerbehinderung


 

einfach mal      3 Betrachtungen/Feststellungen/Erzählungen/Einschätzungen     in den Raum geworfen:


Teilnahme am Arbeitsprozess

nach einem, zugegebenermaßen leicht holprigen Start, nehme ich seit dem Jahr 1977 am Arbeits- und Erwerbsleben teil. In diesem Jahr hatte ich meine Ausbildung zum Werkzeugmacher bei der Firma Metabo in Nürtingen begonnen. Davor besuchte ich mit sehr mäßigem Erfolg das Max-Planck-Gymnasium in Nürtingen. War zwar ne tolle Zeit mit vielen Freundschaften die bis heute dauern, aber äußerst schwachen schulischen Leistungen. Warum das so war? Vermutlich weil mir niemand die Freude am Lernen im Frontalunterricht vermitteln konnte. Wir hatten ein-, zwei- Lehrer(innen), die waren anders. Leider unterrichteten sie nur Nebenfächer. Also nicht brauchbar zur Rettung des Notendurchschnittes. Ergebnis: Ehrenrunde in der 7. Klasse, Ehrenrunde in der 10. Klasse, drohender Rauswurf in der 11. Klasse.

Um dem Rauswurf zuvorzukommen, habe ich mich damals persönlich bei unserem Schulleiter OStD Ernst? Kächele abgemeldet. Ich glaube, er war ein klein wenig traurig. Wir hatten ihn nie als Lehrer direkt, aber so manche Vertretungsstunde bei ihm waren Highlights in meiner Schülerkarriere. Herr Kächele war eine Persönlichkeit. Ihm zollte man Respekt und Achtung. Trotzdem ein Kinder- und Menschenfreund. Er brachte mir mit einen seiner Sprüche die Kunst des Bruchrechnens nahe. Habe ich nie mehr in meinem Leben nur eine Sekunde vergessen. Seither kann ich perfekt Bruchrechnen. Der Spruch war: Elefant durch Elefant ist eins!        Genial!

Im Jahr 1977 also Start ins Berufsleben. Alles war auf einmal ganz anders. Dieser Beruf war meins. Die Menschen in der Fabrik waren meine Freunde. Sie zeigten mir alle Dinge, die mich interessierten. Ich hatte durch die Bank tolle Lehrmeister. Menschen, die mir wichtige Dinge für´s Leben vermittelt haben. Auch außerhalb des Berufes. Dafür auch an dieser Stelle nochmals Allen mein ganz besonders herzlicher Dank. Trotzdem war mir klar, dass ich nicht nur mein Leben lang auf dieser Stufe verharren möchte.

Also habe ich mich aufgemacht und nach der Lehre den "Vorkurs" in Stuttgart besucht. Mit einer abgeschlossenen Lehre und mittlerer Reife konnte man in einem Jahr die Fachhochschulreife erlangen. Wir waren eine coole Klasse. Hatten Spass ohne Ende miteinander. Jungs und Mädchen. Andrea, Ursel, Kurt, "dr Hirrlinger" und noch ein paar Andere. Nach der Prüfung ging´s gemeinsam auf den Fasching nach Meidelstetten in Kurt´s Heimat . Das Mostfass im Keller seines Vaters war danach leer. Die restlichen Erinnerungen sind blass, sehr blass.

Danach Beginn Studium Maschinenbau, Einberufung zur Bundeswehr, Studium Betriebswirtschaft, Beginn des wirklichen Arbeitslebens. Mein damaliger Arbeitgeber schickte mich zusammen mit meiner ehemaligen Verlobten nach Irland. Neue Firma aufbauen. Dundalk Ireland



18 Monate später dann Rückkehr nach Deutschland. Wiederum ein Jahr später dann Abmarsch in die Selbstständigkeit. Übernahme der Firma ruja Chemie GmbH von Herrn Jakobi. Das war der Sprung ins kalte Wasser. Chemie.......puuuuh, hatte ich seither nur vom Hörensagen gekannt. Aber, .........lernen kann man alles. Zusammen mit meiner mittlerweile Frau sind wir seit über 30 Jahren am Start.

Mittlerweile ist Lucca, unser Sohn mit dabei. Hat schon große Dinge angestoßen. Wird seinen Weg machen. Anders, aber besser.

Um freie Bahn für ihn zu machen, habe ich mich seit 2018 langsam aus dem Unternehmen zurückgezogen. Habe andere Dinge gemacht, ein neues Unternehmen begonnen.Corona kam auch mir dazwischen, hat alles über den Haufen geworfen. Dann auch noch Oktober 2022 diese Krankheit. Myasthenie. Aber, wie schon gesagt:

Gib nie auf!

Ich habe trotzdem immer gearbeitet. Um mich abzulenken. Möchte mindestens nochmal 20 Jahre arbeiten. Um keine schlechten Gedanken zu bekommen. Um Depressionen vorzubeugen. Bin soweit es mir möglich war, immer unter die Menschen gegangen. Ich habe oft und viel Hilfe und Zuspruch erfahren. Muss man zulassen. 

Ich muss mich einerseits einschränken. Bin körperlich nur noch begrenzt belastbar. Geistig aber besser drauf wie je ! Will noch Dinge bewegen, Sachen auf den Weg bringen. Zusammen mit anderen Menschen. Wenn jeder seine Stärken einsetzt zum Wohle des Ganzen, kann man nahezu alles schaffen. Dies ist meine feste Überzeugung !   

Ich möchte und ich werde weiterhin arbeiten!



Pflegegrad   -->  pflegebedürftig – was bedeutet das?

Chronische Erkrankungen,  Alterungsprozesse und nachlassende Kräfte können dazu führen, dass ein Mensch pflegebedürftig wird. 

Pflegebedürftigkeit kann sich also schleichend entwickeln, aber auch aufgrund eines Unfalls oder einer plötzlich auftretenden, akuten Erkrankung eintreten.

Um Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten, muss ein Mensch als  pflegebedürftig eingestuft werden. Dies geschieht durch die Einschätzung eines Gutachters. Der Gutachter nutzt dazu einen umfangreichen  Fragenkatalog. Maßgeblich ist, inwieweit jemand tägliche Anforderungen  selbstständig bewältigen kann,  und welche Fähigkeiten die Person noch  hat. Die Beeinträchtigung des pflegebedürftigen Menschen kann  körperlich, psychisch oder geistig sein. 

Der Fragenkatalog  (Begutachtungsassessment) deckt alle drei Bereiche ab. In  unterschiedlichen Bereichen werden, je nach Ergebnis der Fragen, Punkte  vergeben, die zur Einstufung in einen Pflegegrad (früher: Pflegestufe)  führen.

 

Wichtig ist jedoch: die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer (das bedeutet: voraussichtlich länger als 6 Monate) bestehen.



Schwerbehinderung laut SGB IX                      


Menschen mit Behinderungen können Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Diese richten sich nach dem Grad der Behinderung (GdB). Dieser muss zunächst ermittelt und anschließend in Form eines Ausweises bescheinigt werden.


Feststellung des GdB

Definition nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (§ 2 Abs. 1 SGB IX): „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“


Nachteilsausgleich

Für den Erhalt von Nachteilsausgleichen ist neben der Feststellung des GdB auch ein entsprechendes Merkzeichen erforderlich. Es dient als Nachweis für besondere Beeinträchtigungen und kennzeichnet Rechte und Hilfen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile. Das Versorgungsamt prüft (im Landkreis Esslingen extrem langsam) auf Grundlage des GdB, ob ein Mensch mit Behinderungen Anspruch auf Zuerkennung eines oder mehrerer Merkzeichen besitzt.

Beispiel:

  • G – Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt.
  • aG – Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber ist außergewöhnlich gehbehindert.
  • H – Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber ist hilflos.
  • Bl – Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber ist blind. Als blind ist auch der Mensch mit Behinderung anzusehen, dessen Sehschärfe so gering ist, dass er sich in einer ihm nicht vertrauten Umgebung ohne fremde Hilfe nicht zurechtfinden kann.
  • Gl – Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber ist entweder gehörlos, weil Taubheit beider Ohren vorliegt. Oder die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber weist zum einen eine Hörbehinderung mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beidseits und zum anderen eine schwere Sprachstörung bzw. eine schwer verständliche Lautsprache oder einen geringen Wortschatz auf.
  • B – Berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson.
  • RF – Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber erfüllt die landesrechtlich festgelegten gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und ggf. für den Sozialtarif für Verbindungen im T-Net.
  • TBl – Das Merkzeichen erhalten taubblinde Menschen. Das Merkzeichen TBl wird vom Versorgungsamt festgestellt, wenn wegen einer Störung der Hörfunktion ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens ein GdB von 100 anerkannt ist.



- ich arbeite, 

- ich habe einen Pflegegrad,

- ich habe einen Schwerbehindertenausweis

Keines dieser drei Dinge schließt sich aus. Wer daran zweifelt, darf mich gerne dazu fragen.